Mitgliedschaft

Ihre Vorteile als Mitglied beim Arbeitskreis Provenienzforschung e.V.

  • Sie tragen aktiv zur internationalen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Provenienzforschung bei.
  • Sie unterstützen die Arbeit auf dem Gebiet der Provenienzforschung auf Grundlage wissenschaftlicher Standards des Arbeitskreises Provenienzforschung e.V.
  • Sie erhalten Zugang zu fachlichen Kontakten auf nationaler und internationaler Ebene.
  • Sie erhalten regelmäßig Informationen über die Vereinstätigkeiten sowie Einladungen zu den jährlich stattfindenden Fachtagungen und der Mitgliederversammlung.

Informationen zum Aufnahmeverfahren

Die Mitgliedschaft ist schriftlich über das Online-Formular zu beantragen. Die persönliche Mitgliedschaft gilt jährlich vom 1. Januar bis 31. Dezember und wird – falls sie nicht schriftlich oder per Email gekündigt wird – jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Die Aufnahme in den Verein erfolgt bei Mitgliedsanträgen, die nach dem 31. Oktober gestellt werden, erst ab dem 1. Januar des jeweiligen Folgejahres. Eine institutionelle übertragbare Mitgliedschaft ist nicht möglich. Ausführliche Informationen zur Mitgliedschaft entnehmen Sie auch unserer Satzung.

Mitglieder werden können:

  • Mitarbeiter*innen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die hauptberuflich wissenschaftlich oder in einer vergleichbaren Tätigkeit im Bereich der Provenienzforschung beschäftigt sind.
  • Studierende, Promotionsstudierende und Volontär*innen, die im Rahmen von Forschungsprojekten, ihres Masterarbeitsthemas, Dissertationsthemas oder ihrer Ausbildung im Bereich der Provenienzforschung tätig sind. Die Immatrikulation in einen einschlägigen Studiengang ist kein ausreichendes Aufnahmekriterium.
  • Freiberufler und Selbständige, die hauptberuflich im Bereich der Provenienzforschung tätig sind.
  • Jeder Antrag auf Mitgliedschaft wird von allen fünf Vorstandsmitgliedern individuell geprüft.

Jedes Mitglied erkennt folgende (wissenschaftliche) Richtlinien an:

  • Provenienzforscher*innen kooperieren mit Provenienzforscher*innen;
  • Angabe und Aktualisierung von eigenen Kontaktdaten und Porträt (Forschungsschwerpunkte, derzeitige und bisherige Tätigkeiten im Bereich der Provenienzforschung);
  • Nach Möglichkeit Publikation der Forschungsergebnisse;
  • Anzeige eigener neuer Publikationen, sobald diese öffentlich zugänglich sind;
  • Mitglieder verpflichten sich in der Durchführung von Provenienzforschung und der Publikation von Provenienzen den allgemeinen wissenschaftlichen Standards des Arbeitskreises Provenienzforschung e.V., der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie dem ICOM Code of Ethics. Insbesondere erkennen Mitglieder bei Veröffentlichung von Provenienzen die folgenden wissenschaftlichen Standards an, worunter die Angabe von Quellenbelegen, Nullbelegen, Quellenstandorten, die Nennung aller Besitzer/Eigentümer, sowie die vorherige Einsicht der Quellen, möglichst im Original, zu zählen sind. Die aktuell geltenden Standards werden regelmäßig aktualisiert und sind auf der Website des Arbeitskreises einzusehen.

Mitgliedsbeitrag

Der Beitrag für eine reguläre Mitgliedschaft für den Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. beläuft sich auf 60,– € / Jahr. Bitte beachten Sie, dass der Mitgliedsbeitrag kalenderjährlich erhoben wird. Es besteht die Möglichkeit, bei einem entsprechenden Nachweis die Ermäßigung des Jahresbeitrags auf 30,– € in Anspruch zu nehmen.

Füllen Sie bitte das Online-Formular für Ihren Antrag auf Mitgliedschaft aus. Per Email bekommen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular zugeschickt, das Sie bitte unterschrieben per Post an den Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. schicken. 

Postanschrift: 
Arbeitskreis Provenienzforschung e.V.
c/o Dr. Brigitte Reineke
Deutsches Historisches Museum
Unter den Linden 2
10117 Berlin 

Sobald der Vorstand über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung.

Austritt

Die Mitgliedschaft erlischt zum Ende eines Geschäftsjahres am 31. Dezember, wenn:

  • eine schriftliche Austrittserklärung an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Provenienzforschung e.V. eingereicht wurde oder per Email im laufenden Kalenderjahr gekündigt wurde. Eine rückwirkende Kündigung im neuen Kalenderjahr wird nicht akzeptiert.
  • die Aufnahmekriterien verletzt wurden.
  • Der Mitgliedsbeitrag in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren trotz mehrfacher Aufforderung durch den Vorstand nicht beglichen wurde.