Prozedere für die Förderung von Jahrestagungen (intern)

1. Schritt:

Es wird ein konkreter schriftlicher Antrag für den Betrag x an den Vorstand gestellt. Bestandteil des Antrages ist ein Konzept mit vorläufigem Programmentwurf und grobem Kosten- und Finanzierungsplan.

Die Einbindung des Vorstands bereits in der praktischen wie inhaltlichen Konzeptionsphase ist obligatorisch.

2. Schritt

Der Vorstand entscheidet über die Förderung und schickt das Bewilligungsschreiben mit der Höhe der Förderung an die/den Antragssteller/in.

  • Mit dem Bewilligungsschreiben ist ein Mittelabruf möglich.

3. Schritt

Dem Vorstand wird die Bankverbindung der Institution mitgeteilt, auf deren Konto die Fördersumme überwiesen wird.

Mit der Verwendung des Logos des Arbeitskreises wird auf die Förderung durch den Arbeitskreis hingewiesen.

4. Schritt

Nach der Veranstaltung/Jahrestagung wird dem Vorstand zeitnah nach der Veranstaltung (spät. zwei Wochen vor Ende des jeweiligen Geschäftsjahres) ein Verwendungsnachweis mit allen zugehörigen Rechnungen/Belegen für die Erstattung von Auslagen übersandt (digital).

Ein Sachbericht/Tagungsbericht mit dem Programm und Materialien (Fotos, Videos, Tagungsmappen, Werbematerial, Presseberichte) wird dem Vorstand ebenfalls zeitnah zur Dokumentation auf der Homepage des Arbeitskreises übersandt.