Förderrichtlinien
Förderrichtlinien für Tagungen, Publikationen, Projektideen von Mitgliedern und AGs
Prozedere für die Förderung von Jahrestagungen
Antragsfristen
Antragstellung AGs und Projekte von Mitgliedern
– für 1. Jahreshälfte bis zum 15.12. des vorherigen Jahres
– für 2. Jahreshälfte bis 30.06. des laufenden Jahres
Antragstellung von Jahrestagungen
– jederzeit, aber rechtzeitig vor der Jahrestagung (wünschenswert wäre eine Kontaktaufnahme mit dem Vorstand mindestens ein Jahr vor der Jahrestagung; eigentliche Antragstellung min. ½ Jahr vor der Jahrestagung)
Anträge bitte digital als PDF per E-Mail an: