Der Vorstand bezuschusst ausschließlich Projekte die nicht kommerziell agieren und deren Ergebnisse der Community anschließend frei zur Verfügung gestellt werden. Die/der Verantwortliche/n müssen nicht Mitglied des Vereins sein, aber die Projekte müssen der Provenienzforschung unmittelbar dienlich sein. Im Idealfall kooperieren die Antragsteller mit einer öffentlichen Einrichtung die bereits in dem Bereich tätig ist.
Dem Vorstand geht ein formloses Antragsschreiben (per E-Mail) zu. Dies beinhaltet:
– Name des Projektes
– Verantwortliche / Teilnehmer am Projekt (gern mit Zusatz Vereinsmitglieder) und zugehörige Institutionen
– welche Institution ist federführend (an die wir den Zuschuss überweisen)
– Ziel des Projektes: v.a. wie sind die Projektergebnisse anschließend nachhaltig verfügbar und für die Forscher*innen unseres Vereins gewinnbringend/nutzbar? (Siehe Förderkriterien unserer Satzung)
– grober Zeitplan
– Höhe des Zuschusses (ggf. grober Finanzierungsplan; weitere Sponsoren)
2. Schritt
Vorstand schickt das Bewilligungsschreiben mit der Höhe der Förderung an die Antragsteller.
Wichtig: bei der Förderung von Tagungen, Print- oder Onlinepublikationen ist das Logo des Arbeitskreises zu verwenden.
3. Schritt
Die Antragsteller senden den Verwendungsnachweis, Rechnungen und sonstige Belege (möglichst im Original) an den Vorstand.
4. Schritt
Bezahlung der Rechnung.
5. Schritt
Die Antragsteller schicken einen inhaltlichen Kurzbericht zum Projektergebnis für den jährlichen Rechenschaftsbericht des Vorstandes sowie einen Kurzbericht mit Fotos oder anderweitigen Materialien (App, Videos, Links, etc.) für Website des Arbeitskreises.