Stellungnahme zur aktuellen Berichterstattung zur Provenienzforschung am Museum Georg Schäfer

Stellungnahme des Arbeitskreises Provenienzforschung e.V. zur aktuellen Berichterstattung zur Provenienzforschung am Museum Georg Schäfer 

Berlin, 28. Januar 2020 – Der Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. ist der weltweit größte Zusammenschluss von professionellen Provenienzforscher*innen. Unsere über 330 Kolleg*innen arbeiten in verschiedenen öffentlichen und privaten Einrichtungen und erforschen die Herkunftsgeschichte von Kulturgütern. Hierbei steht insbesondere NSverfolgungsbedingt entzogenes, in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR enteignetes oder aus kolonialen Kontexten stammendes Kulturgut im Fokus.

Am 19. Dezember 2019 berichtete die Süddeutsche Zeitung über unser Mitglied Sibylle Ehringhaus. Ehringhaus, die 2016 ihre Tätigkeit am Museum Georg Schäfer in Schweinfurt aufnahm, hatte zunächst und vorrangig die dem Haus bereits vorliegenden Restitutionsforderungen überprüft und entsprechende Gutachten ausgearbeitet. Ende des Jahres 2019 lehnte sie nun eine Verlängerung ihres Arbeitsvertrags ab, da – wie sie sich u.a. in einem Süddeutsche Zeitung-Artikel äußerte – ihre Nachforschungen bisher ohne Konsequenzen geblieben seien.

Die 1997 gegründete Dr.-Georg-Schäfer-Stiftung lehnt Restitutionen unter Berufung auf ihre Satzung und mit dem Hinweis ab, dass sie als private Einrichtung nicht den 1998 von 44 Staaten und zahlreichen Institutionen beschlossenen Washington Principles unterliegt. Die Washingtoner Prinzipien halten in erster Linie öffentliche Einrichtungen und Kunstsammlungen dazu an, ihre Bestände auf NSverfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut hin zu überprüfen, Zugang zu den hierfür nötigen Informationen zu gewährleisten und zu ‚fairen und gerechten Lösungen‘ im Umgang mit belasteten Werken zu finden. Allerdings sind die Prinzipien nicht rechtlich bindend, sondern können die Einrichtungen streng genommen nur moralisch verpflichten. Im Gegensatz zu Österreich, das 1998 das „Kunstrückgabegesetz“ für die Bundeseinrichtungen verabschiedete, besitzt die Bundesrepublik bis heute kein explizites Restitutionsgesetz.

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Washington Principles rief Kulturstaatsministerin Monika Grütters im November 2018 auch Privatsammler*innen dazu auf, die Washingtoner Prinzipien anzuerkennen und in ihrem Sinne zu handeln. Erste private Stiftungen, wie etwa die Buchheim Stiftung in Bernried oder das Deutsche Optische Museum in Jena erklärten sich bei Annahme öffentlicher Fördergelder grundsätzlich zu Restitutionen bereit.

Im Interesse der Förderung und Anerkennung der wertvollen Forschungsarbeit unserer Mitglieder unterstützt der Arbeitskreis Provenienzforschung e.V diese Haltung ausdrücklich und appelliert ebenfalls an alle Einrichtungen – öffentlich wie auch privat –, gemäß der Washingtoner Prinzipien zu handeln.

Meike Hopp, Sven Haase, Christian Klösch, Carolin Lange und Johanna Poltermann Vorstand des Arbeitskreises Provenienzforschung e.V.

Die Stellungnahme gibt es auch als PDF